Antrag auf Verlängerung eines Fischereischeins

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Beschreibung

Wenn Sie fischen oder angeln gehen wollen, benötigen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie mit sich führen und vorzeigen, wenn es verlangt wird.

Dabei wird unterschieden in:

  • Fischereischein, der zu allen zulässigen Angelmethoden berechtigt, sowie
  • Jugend-, Sonder- und Friedfisch-Fischereischeine.

Fischereischeine werden für 1 bis 5 Jahre und auf Lebenszeit erteilt.

Sie benötigen keinen Fischereischein wenn Sie,

  • einen Inhaber eines Fischereischeines beim Fischfang unterstützen,
  • während eines Lehrgangs, unter Aufsicht des Ausbilders, fischen.

Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich eine Fischereierlaubnis (Angelkarte), die Sie bei den ortsansässigen Anglervereinen oder Anglerverbänden und den Berufsfischern/Berufsfischerinnen erwerben können.

Über diesen Dienst kann die Verlängerung des bereits bestehenden Fischereischeins beantragt werden.

Verfahrensablauf

  • Senden Sie bitte Ihren Fischereischein und ein aktuelles Passbild per Post unter Angabe der digitalen Antragsstellung auf Verlängerung eines Fischereischeins an die Untere Fischereibehörde:

Altmarkkreis Salzwedel
Ordnungsamt | Untere Fischereibehörde
Karl-Marx-Straße 32
29410 Hansestadt Salzwedel

  • Füllen Sie das nachstehende Online-Formular aus und übermitteln dies durch das Absenden an die Untere Fischereibehörde.
  • Alternativ (nicht empfohlen) können Sie das ausgefüllte Formular auch per Post an die Untere Fischereibehörde senden.
  • Die Untere Fischereibehörde prüft Ihren Antrag. 
  • Bei Rückfragen oder Unstimmigkeiten werden Sie kontaktiert.
  • Sobald ihr Fischereischein genehmigt ist, werden Sie darüber in Kenntnis gesetzt.
  • Sofern der aktuelle Fischereischein voll ist, senden Sie der Unteren Fischereibehörde bitte ein aktuelles Lichtbild (Passbild) zu.

Gebühren

Gebühren für die Ausstellung von Fischereischeinen:

  • Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 -  4 Jahre: 10,00 Euro pro Jahr
  • Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 5 Jahre: 40,00 Euro 
  • Fischereischeine und Friedfischfischereischeine auf Lebenszeit: 150,00 Euro 
  • Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für Jugendliche ab vollendetem 14. bis vollendetem 18. Lebensjahr: 4,00 Euro pro Jahr
  • Sonderfischereischeine für 1 - 5 Jahre: 4,00 Euro pro Jahr
  • Sonderfischereischeine auf Lebenszeit: 65,00 Euro
  • Jugendfischereischeine: 4,00 Euro pro Jahr.

Zusätzlich wird vom Land Sachsen-Anhalt eine Fischereiabgabe für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege erhoben:

  • Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre: 6,00 Euro pro Jahr
  • Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine: 1,00 Euro pro Jahr
  • Fischereischeine auf Lebenszeit: 125,00 Euro
Vollständige Beschreibung anzeigen

Was wird benötigt?

  • Anmeldung über BundID mit Online-Ausweis
  • Postalische Zusendung des aktuellen Fischereischeines
  • Postalische Zusendung eines aktuellen Lichtbildes (falls der aktueller Fischereischein voll ist)
Bitte melden Sie sich zunächst an.