Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis
Beschreibung
Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können. Für die Ausübung der Heilkunde müssen Sie eine Erlaubnis beantragen und erhalten.
Voraussetzungen
Sie müssen
- mindestens 25 Jahre alt sein,
- mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
- eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch ein ärztliches Attest nachweisen können,
- eine für die Ausübung der Heilkunde erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können
- sich einer Kenntnisüberprüfung durch das Landesverwaltungsamt in Halle unterziehen und
- die deutsche Sprache hinreichend beherrschen.
Verfahrenslauf
-
Sie stellen online den Antrag auf Ausübung der Heilkunde und laden die erforderlichen Unterlagen hoch bzw. reichen Sie im Original oder als beglaubigte Kopie bei Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit des Altmarkkreises Salzwedel ein. Alternativ können Sie die Dokumente auch persönlich vorlegen. Vereinbaren Sie hierzu bitte telefonisch einen Termin (Tel. 03901 840 7500).
-
Es erfolgt eine Prüfung, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
-
Sie erhalten Rückmeldung zu Ihrem Antrag und die Aufforderung zur Zahlung des Kostenvorschusses. Mit der Antragstellung ist aufgrund des § 7 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ein Kostenvorschuss von 300,00 Euro einzuzahlen und nachzuweisen.
-
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind und der Vorschuss eingezahlt ist, können die Mitarbeitenden des Amtes für Verbraucherschutz und Gesundheit des Altmarkkreises Salzwedel den Antrag auf Überprüfung im Landesverwaltungsamt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, in Halle (Saale) stellen.
-
Von dort erhalten Sie Termine zur Überprüfung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten, die in einem schriftlichen und mündlichen Verfahren durchgeführt werden.
-
Sie legen die Kenntnisprüfung beim Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe in Halle (schriftlicher Teil) und Magdeburg (mündlicher Teil) ab.
-
Nach der Überprüfung erhält das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit des Altmarkkreises Salzwedel Ihre Unterlagen sowie das Überprüfungsprotokoll zurück und entscheidet dann über Ihren Antrag auf der Grundlage des schriftlichen und mündlichen Überprüfungsergebnisses.
-
Die Gebühren für die Erlaubniserteilung bzw. Versagung werden gesondert erhoben.
Erforderliche Unterlagen
Die antragstellende Person hat neben dem formlosen Antrag die folgende Unterlagen einzureichen, z. T. im Original oder als beglaubigte Kopie:
-
Nachweis über das Geburtsdatum (z.B. Personalausweis)
-
bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde
-
Nachweis über die Staatsangehörigkeit des Antragstellers (Personalausweis, Reisepass, in Zweifelsfällen Staatsangehörigkeitszeugnis)
-
Tabellarischer Lebenslauf
-
Bescheinigung der zuständigen örtlichen Meldebehörde, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person den Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten in Sachsen-Anhalt hat und die nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf
-
Amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf
-
Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
-
Ärztliche Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die antragstellende Person
wegen eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche ihrer geistigen und körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht zur Ausübung des Berufes als Heilpraktiker
oder Heilpraktikerin unfähig oder ungeeignet ist -
Nachweis darüber, dass die antragstellende Person mindestens die Hauptschule abgeschlossen hat oder eine gleichwertige Schulbildung aufweist
-
Erklärung, ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde zuvor eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikerrecht beantragt wurde
-
Ggf. Nachweis über eine ärztliche Ausbildung im Sinne des Abschnittes 5 Nr. 5.1
-
eine aktuelle Telefonnummer sowie E-Mail Adresse
Terminfristen
Es gibt keine übergeordnete Frist; einzelne Fristen ergeben sich aus Prüfungsterminen und ggf. Anforderungen an Nachweise.
Den schriftlichen Teil der Überprüfungen führt das Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt Halle (Saale), Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe einheitlich durch, und zwar jeweils:
- im März des laufenden Jahres und
- im Oktober des laufenden Jahres.
Bitte reichen Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bis zum 1. Januar ein, wenn Sie die Prüfung im März absolvieren möchten, bzw. bis zum 1. August, sofern Sie die Prüfung im Oktober antreten möchten.
Die Prüfungstermine werden dem Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit des Altmarkkreises Salzwedel durch das Landesverwaltungsamt (Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe) schriftlich mitgeteilt. Die Terminfristen werden den Antragstellenden schriftlich übermittelt.
Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird hierüber zeitnah entschieden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.
Prüfung durch das Landesverwaltungsamt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, in Halle (Saale)
Die Sachgebiete der Überprüfung sind:
- Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich rechtlicher Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde,
- Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden heilpraktischer Tätigkeit
- Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie,
- Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-Kreislauf-Krankheiten, der degenerativen und übertragbaren Krankheiten, der bösartigen Tumorerkrankungen sowie schwerwiegender seelischer Krankheiten,
- Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände,
- Technik der Anamneseerhebung: Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und
Blutdruckmessung), - Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation,
- Injektions- und Punktionstechniken, intrakutan, und
- Deutung grundlegender Laborwerte.
Was wird benötigt?
- Ärztliche Bescheinigung, dass keine Hinweise darauf bestehen, dass die Berufsausübung als Heilpraktiker aufgrund körperlicher Schwäche bzw. geistiger Kräfte fehlt (nicht älter als 1 Monat vor Antragstellung)
- Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als einen Monat vor Antragsstellung)
- Anmeldung über BundID mit Online-Ausweis
- Bescheinigung der Meldebehörde zum Hauptwohnsitz (mind. 3 Monate in Sachsen-Anhalt; nicht älter als einen Monat vor Antragsstellung)
- Geburtsurkunde
- Kurzer tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis über Schulabschluss (mind. Hauptschule)