Angaben im Rahmen der Meldepflicht nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zur Abgabe von Wild und Wildfleisch

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Wenn Wild oder Wildfleisch an Endverbraucher oder örtliche Betriebe des Einzelhandels abgegeben werden, ist dies bei der zuständigen Behörde nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene zu melden.

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