Antrag auf teilweise bzw. volle Übernahme des Kostenbeitrages für eine Kindertageseinrichtung

Beschreibung
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet.
Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.

Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Verfahrensablauf

Altmarkkreis Salzwedel
Jugendamt
Karl-Marx-Str. 32
29410 Hansestadt Salzwedel

  • Das Jugendamt prüft die Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität.
  • Bei Rückfragen oder Unstimmigkeiten werden Sie kontaktiert.