Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten wegen Elternvertretung-/Schülervertretung

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Beschreibung

Für Wege, die im Rahmen der schulischen Mitwirkung (z.B. der Teilnahme an Sitzungen) wahrgenommen werden, können entstehende Fahrtkosten gemäß § 63 und § 53 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) auf Antrag erstattet werden. Die Kostenübernahme erfolgt durch den Schulträger, sofern die Fahrt im direkten Zusammenhang mit der Wahrnehmung entsprechender Aufgaben steht und als notwendig gilt.

Anspruchsberechtigte Personen

  • Elternvertreter
  • Schülervertreter

Fristen

Bitte reichen Sie den Antrag auf Fahrtkostenerstattung bis zum 30. September des laufenden Schuljahres ein; eine spätere Einreichung ist jedoch ebenfalls möglich.

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie das nachstehende Online-Formular aus und übermitteln dies durch das Absenden an die zuständige Stelle.
  • Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular auch an die folgende Adresse senden:

Altmarkkreis Salzwedel
Schul- und Kulturamt
Sachgebiet Schulverwaltung
Karl-Marx-Straße 32
29410 Hansestadt Salzwedel

  • Ihr Antrag wird anschließend auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.
  • Bei Rückfragen oder Unstimmigkeiten werden Sie kontaktiert.

Bei Fragen könne Sie sich an das Sachgebiet Schulverwaltung (E-Mail: schulamt@altmarkkreis.de, Tel: 03901 840 4104) wenden.

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Was wird benötigt?

  • Anmeldung über BundID mit dem Benutzernamen und Passwort ausreichend
  • Nachweise über Fahrtkosten bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (optional)
Bitte melden Sie sich zunächst an.