Anmeldung, Abmeldung oder Änderung einer freiberuflichen Tätigkeit im Gesundheitswesen
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Beschreibung
Personen, die selbständig einen Beruf im Gesundheitswesen ausüben oder als Selbständige Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen, müssen die Aufnahme und Beendigung dieser Tätigkeit anzeigen und auf Verlangen eine Berufserlaubnis vorlegen.
Die rechtliche Grundlage bildet § 26 Absatz 3 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (GDG LSA). Änderungen, wie beispielsweise die Praxisanschrift, sind ebenfalls anzuzeigen.
Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in einem medizinischen Versorgungszentrum angestellt sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht.
Folgende ärztliche und nicht ärztliche Berufe unterliegen der Anzeigepflicht:
- Arzt / Ärztin
- Zahnarzt / Zahnärztin
- Psychotherapeut/in
- Apotheker/in
- Physiotherapeut/in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Logopäde/in
- Ergotherapeut/in
- Podologe/in
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Ernährungsberater/in
Verfahrensablauf
- Füllen Sie das Online-Formular aus und übermitteln es durch das Absenden an die Medizinalaufsicht.
- Alternativ (nicht empfohlen) können Sie das ausgefüllte Formular auch an die folgende Adresse senden:
Altmarkkreis Salzwedel
Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit
Sachgebiet Medizinalaufsicht
Karl-Marx-Straße 32
29410 Hansestadt Salzwedel
- Die Medizinalaufsicht prüft die Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität.
- Bei Rückfragen oder Unstimmigkeiten werden Sie kontaktiert.
Was wird benötigt?
- Anmeldung über BundID mit Online-Ausweis
- Berufserlaubnis
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Personalausweis wird nur benötigt, falls die Anzeige vor Ort getätigt wird (optional)
- Staatsexamen (optional)
- Verliehene akademische Grade und Titel (optional)
Bitte melden Sie sich zunächst an.