Antrag auf Ausstellung oder Umschreibung eines Fischereischeins

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Beschreibung

Wenn Sie fischen oder angeln gehen wollen, benötigen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie mit sich führen und vorzeigen, wenn es verlangt wird.
 
Dabei wird unterschieden in:
  • Fischereischein, der zu allen zulässigen Angelmethoden berechtigt, sowie
  • Jugend-, Sonder- und Friedfisch-Fischereischeine.

Fischereischeine werden für 1 bis 5 Jahre und auf Lebenszeit erteilt.

Sie benötigen keinen Fischereischein wenn Sie,
  • einen Inhaber eines Fischereischeines beim Fischfang unterstützen,
  • während eines Lehrgangs, unter Aufsicht des Ausbilders, fischen.

Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich eine Fischereierlaubnis (Angelkarte), die Sie bei den ortsansässigen Anglervereinen oder Anglerverbänden und den Berufsfischern/Berufsfischerinnen erwerben können.

 

Verfahrensablauf

  • Senden Sie bitte ein aktuelles Passbild per Post unter Angabe der digitalen Antragsstellung auf Ausstellung eines Fischereischeins an die Untere Fischereibehörde:

Altmarkkreis Salzwedel
Ordnungsamt | Untere Fischereibehörde
Karl-Marx-Straße 32
29410 Hansestadt Salzwedel

  • Füllen Sie das nachstehende Online-Formular aus und übermitteln dies durch das Absenden an die Untere Fischereibehörde.
  • Alternativ (nicht empfohlen) können Sie das ausgefüllte Formular auch per Post an die Untere Fischereibehörde senden.
  • Die Untere Fischereibehörde prüft Ihren Antrag. 
  • Bei Rückfragen oder Unstimmigkeiten werden Sie kontaktiert.
  • Sobald ihr Fischereischein genehmigt ist, werden Sie darüber in Kenntnis gesetzt.
  • Sollten Sie der Unteren Fischereibehörde noch kein aktuelles Lichtbild (Passbild) übermittelt haben, bringen Sie bitte zur Abholung ein aktuelles Lichtbild mit. Dieses wird direkt auf dem Fischereischein angebracht.
     

Voraussetzungen

Fischereischein:

Für den Erwerb eines Fischereischeines müssen Sie die Fischerprüfung erfolgreich bestehen. Dort müssen Sie ausreichende Kenntnisse über folgende Themen vorweisen:

  • die Fischarten,
  • die Hege der Fischbestände und die Gewässerpflege,
  • die Fanggeräte und deren Gebrauch,
  • die Behandlung gefangener Fische
  • sowie die für die Fischerei bedeutsamen Vorschriften des Tier-, Wasser-, Naturschutz- und Tierseuchenrechts.

Um für die Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie einen 30-stündigen Vorbereitungslehrgang besuchen, in dem die für die Prüfung erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden. Solche Lehrgänge werden von Anglervereinen und Bildungsträgern angeboten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website: https://fischerpruefung.sachsen-anhalt.de.

Jugendfischereischein:

Jugendliche können nur einen Jugendfischereischein erwerben, für den Sie eine Jugendfischerprüfung abgelegt haben müssen. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zum Friedfischfang.

Friedfischfischereischein:

Personen, die nur den Friedfischfang ausüben wollen, haben die Möglichkeit, einen Friedfischfischereischein zu erwerben. Hierfür muss eine Friedfischfischerprüfung abgelegt werden. 

Sonderfischereischein:

Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine ihrem Alter entsprechende Fischerprüfung abzulegen, haben die Möglichkeit, einen Sonderfischereischein zu erwerben. Der Sonderfischereischein berechtigt allerdings nur zum Friedfischfang in Begleitung einer volljährigen Person, die einen Fischereischein besitzt.

 

Gebühren

Gebühren für die Abnahme von Prüfungen:
  • Fischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr – 60,00 Euro 
  • Fischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr – 30,00 Euro 
  • Friedfischfischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr – 55,00 Euro
  • Friedfischfischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr - 25,00 Euro
  • Jugendfischerprüfung – 25,00 Euro
  • Bestätigung von Prüfungszeugnissen über die Jugend- oder Friedfischfischerprüfung durch die Fischereibehörde – 5,00 Euro
Gebühren für die Ausstellung von Fischereischeinen:
  • Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 -  4 Jahre: 10,00 Euro pro Jahr
  • Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 5 Jahre: 40,00 Euro 
  • Fischereischeine und Friedfischfischereischeine auf Lebenszeit: 150,00 Euro 
  • Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für Jugendliche ab vollendetem 14. bis vollendetem 18. Lebensjahr: 4,00 Euro pro Jahr
  • Sonderfischereischeine für 1 - 5 Jahre: 4,00 Euro pro Jahr
  • Sonderfischereischeine auf Lebenszeit: 65,00 Euro
  • Jugendfischereischeine: 4,00 Euro pro Jahr.

Zusätzlich wird vom Land Sachsen-Anhalt eine Fischereiabgabe für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege erhoben:

  • Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre: 6,00 Euro pro Jahr
  • Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine: 1,00 Euro pro Jahr
  • Fischereischeine auf Lebenszeit: 125,00 Euro
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