Antrag auf Genehmigung des Jagdscheines
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Beschreibung
Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.
Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein.
Voraussetzungen
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Sie sind bei Erteilung mindestens 16 Jahre alt.
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Persönliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung
Gebühren
Die Gebühr einschließlich der Jagdabgabe beträgt für ein Jagdjahr:
- 65,00 Euro für den Jahrsjagdschein für In- und Ausländer
- 40,00 Euro für den Jugendjagdschein
Die Gebühr einschließlich der Jagdabgabe beträgt für zwei Jagdjahre:
- 100,00 Euro für den Jahrsjagdschein für In- und Ausländer
- 60,00 Euro für den Jugendjagdschein
Die Gebühr einschließlich der Jagdabgabe beträgt für drei Jagdjahre:
- 135,00 Euro für den Jahrsjagdschein für In- und Ausländer
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..
Verfahrensablauf
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Füllen Sie das nachstehende Online-Formular aus und übermitteln dies durch das Absenden an die untere Jagdbehörde.
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Alternativ (nicht empfohlen) können Sie das ausgefüllte Formular auch an die folgende Adresse senden:
Altmarkkreis Salzwedel
Ordnungsamt
z. H. Untere Jagdbehörde
Karl-Marx-Straße 32
29410 Hansestadt Salzwedel
- Die Jagdbehörde prüft die Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität.
- Bei Rückfragen oder Unstimmigkeiten werden Sie kontaktiert.
- Ist die Meldung korrekt, wird sie für die jagdliche Statistik übernommen. Ein gesonderter Bescheid erfolgt in der Regel nicht.
- Sobald ihr Antrag genehmigt ist, werden Sie darüber in Kenntnis gesetzt.
- Bei Abholung des Jagdscheines bringen Sie bitte ein aktuelles Lichtbild mit, um dieses auf dem Jagdschein anzubringen.
Was wird benötigt?
- Anmeldung über BundID mit Online-Ausweis
- Bitte bringen Sie zur Abholung des Jagdscheines oder zur Beantragung vor Ort ein aktuelles Lichtbild mit.
- Erklärung über die Zuverlässigkeit und Eignung nach § 17 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes
- Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden), die über die Gültigkeitsdauer des Jagdscheines hinaus besteht
- Personalausweis bei Beantragung vor Ort
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung (im Original)
- Berechtigung zum Jagdausübungsrecht bei ausländischen Antragsstellenden (optional)
- Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen bei Minderjährigen (optional)
Bitte melden Sie sich zunächst an.