Antrag auf Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
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Wer bestimmte Tätigkeiten mit Tieren ausüben möchte, benötigt gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) eine behördliche Erlaubnis. Die Regelung dient dem Schutz der Tiere und stellt sicher, dass deren Haltung, Pflege und Verwendung verantwortungsvoll erfolgt.
Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten:
Der Genehmigung bedarf unter anderem:
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das Züchten oder Halten von Wirbeltieren oder Kopffüßlern zur Durchführung von Tierversuchen
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das Züchten oder Halten von Wirbeltieren oder Kopffüßlern zur Verwendung zu wissenschaftlichen Zwecken
- das Züchten und Halten von Wirbeltieren zu den in § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 TierSchG genannten Zwecken
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die Einfuhr oder Vermittlung von Wirbeltieren (keine Nutztiere) eine Gegenleistungen (beispielsweise gegen eine Entgelt) ins Inland
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die Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung
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die Haltung von Tieren in einer Einrichtung, um sie dort zur Schau zu stellen (beispielsweise einem Zoo)
- gilt auch für das Zurschaustellen an wechselnden Orten
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die Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte
- gilt auch für die Unterhaltung einer Einrichtung zu diesem Zweck
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die Veranstaltung von Tierbörsen
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das gewerbsmäßige Züchten von Wirbeltieren (außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild)
- das gewerbsmäßige Halten von Wirbeltiere (außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild)
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der gewerbsmäßige Handel mit Wirbeltieren
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das gewerbsmäßige Betreiben von Reit- oder Fahrbetrieben
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das gewerbsmäßige zur Schau stellen von Tieren
- gilt auch für die Verfügungstellung von Tieren zu diesem Zweck
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die gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
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die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte oder Anleitung der Halter
Verfahrenslauf
- Füllen Sie das Online-Formular aus und übermitteln es durch das Absenden an das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit.
- Alternativ (nicht empfohlen) können Sie das ausgefüllte Formular auch an die folgende Adresse senden:
Altmarkkreis Salzwedel
Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit | SG Veterinärwesen
Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit | SG Veterinärwesen
Karl-Marx-Straße 32
29410 Hansestadt Salzwedel
- Ihr Antrag wird anschließend auf Vollständigkeit geprüft.
- Ggf. werden die Liegenschaften überprüft.
- Ggf. erfolgt ein Sachkundegespräch.
- Bei Rückfragen oder Unstimmigkeiten werden Sie kontaktiert.
Was wird benötigt?
- Anmeldung über BundID mit dem Benutzernamen und Passwort ausreichend
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Erweitertes Führungszeugnis
- Tierbestandsbuch
- Zeugnis über die Ausbildung/ Sachkunde
- Lageplan (optional)
- Personalausweis (Vorort Beantragung) (optional)
Weiterführende Informationen
Bitte melden Sie sich zunächst an.