Antrag auf Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)

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Wer bestimmte Tätigkeiten mit Tieren ausüben möchte, benötigt gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) eine behördliche Erlaubnis. Die Regelung dient dem Schutz der Tiere und stellt sicher, dass deren Haltung, Pflege und Verwendung verantwortungsvoll erfolgt.

 

Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten:

Der Genehmigung bedarf unter anderem:

  • das Züchten oder Halten von Wirbeltieren oder Kopffüßlern zur Durchführung von Tierversuchen
  • das Züchten oder Halten von Wirbeltieren oder Kopffüßlern zur Verwendung zu wissenschaftlichen Zwecken 
    • das Züchten und Halten von Wirbeltieren zu den in § 6  Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 TierSchG genannten Zwecken
  • die Einfuhr oder Vermittlung von Wirbeltieren (keine Nutztiere) eine Gegenleistungen (beispielsweise gegen eine Entgelt) ins Inland
  • die Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung
  • die Haltung von Tieren in einer Einrichtung, um sie dort zur Schau zu stellen (beispielsweise einem Zoo)
    • gilt auch für das Zurschaustellen an wechselnden Orten
  • die Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte
    • gilt auch für die Unterhaltung einer Einrichtung zu diesem Zweck
  • die Veranstaltung von Tierbörsen 
  • das gewerbsmäßige Züchten von Wirbeltieren (außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild)
  • das gewerbsmäßige Halten von Wirbeltiere (außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild)
  • der gewerbsmäßige Handel mit Wirbeltieren
  • das gewerbsmäßige Betreiben von Reit- oder Fahrbetrieben
  • das gewerbsmäßige zur Schau stellen von Tieren
    • gilt auch für die Verfügungstellung von Tieren zu diesem Zweck
  • die gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
  • die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte oder Anleitung der Halter

 

Verfahrenslauf 

  • Füllen Sie das Online-Formular aus und übermitteln es durch das Absenden an das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit.
  • Alternativ (nicht empfohlen) können Sie das ausgefüllte Formular auch an die folgende Adresse senden:
Altmarkkreis Salzwedel
Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit | SG Veterinärwesen

Karl-Marx-Straße 32
29410 Hansestadt Salzwedel

  • Ihr Antrag wird anschließend auf Vollständigkeit geprüft. 
  • Ggf. werden die Liegenschaften überprüft.
  • Ggf. erfolgt ein Sachkundegespräch.
  • Bei Rückfragen oder Unstimmigkeiten werden Sie kontaktiert.

 

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